Gemeinde Untermarchtal


Bürgerservice Gebühren & Steuern



Gebühren und Steuern

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. DruckenE-Mail

Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Einrichtungen und deren Benutzungsgebühren geben und Sie über die derzeitigen Gebühren- und Steuersätze informieren:

 

 


 

 

Müllentsorgung
Die Leerung der Mülleimer findet regelmäßig wöchentlich jeden Freitag durch die Fa. Braig statt. Jährlich wird im Frühjahr und Herbst Sperrmüll und im Herbst dazu Altholz eingesammelt. Im Spätherbst holen wir den Gartenabraum ab. Die Wertstoffe Glas, Dosen und Mischpapier können Sie bei der Mehrzweckhalle in den Depotcontainern entsorgen. Der Sportverein sammelt viermal jährlich Papier (Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Kartonagen, usw...) und zweimal jährlich Alteisen. Elektroschrott (Haushaltsgeräte, Fernseher usw.) nimmt die Fa. Braig in Ehingen-Berkach kostenlos entgegen. Sonstigen wiederverwertbare Stoffe sind im "gelben Sack" unterzubringen.

Die Termine der Sammlungen und Abfallabfuhren entnehmen Sie bitte dem jährlichen Abfallkalender oder jeweils dem Amtsblatt. Die Abfallentsorgung wird finanziert durch eine einheitliche jährliche Grundgebühr je Haushalt und bei der wöchentlichen Müllabfuhr durch Wertstreifen. Zu Beginn eines Jahres werden 26 Wertstreifen ausgegeben. Während des Jahres können Sie weitere Wertstreifen hinzuerwerben. Am Ende des Jahres nimmt die Gemeinde die nicht benötigten Wertstreifen gegen Kostenersatz zurück.

 

Grundgebühr 50,00 €
Wertstreifen 35 l - Behälter    2,50 €
Wertstreifen 50 l - Behälter 3,60 €
Abfallsack ca. 50 l 5,30 €

 

Stand 2012 

 


 

 

Wasserversorgung
Die Gemeinde Untermarchtal wird von der Bussenwasserversorgungsgruppe mit Trinkwasser versorgt.

 

Bericht des Institut Prof. Dr. Jäger GmbH  (Bericht vom 22.11.2010)

Mit der ermittelten Gesamthärte von 2,9 mmol/l (16,6 °dH) ist das Wasser nach dem "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" vom 05.03.1987 i. d. F. vom 01.02.2007 in den Härtebereich hart, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l ( > 14,0 °dH) abdeckt, eingeordnet. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 13,9 - 14,1 °dH aus Karbonathärte.  

Härtebereich Millimol Calciumcarbonat je Liter °dH

weich       weniger als 1,5 mmol/l      weniger als 8,4 °dH 
mittel 1,5 bis 2,5 mmol/l 8,4 bis 14 °dH 
hart mehr als 2,5 mmol/l mehr als 14 °dH

 
 

Die Gebühr (Wasserzins) beträgt je cbm      1,20 €
zuzüglich Jahresmiete des Wasserzählers 6,00 € zzgl. 7% MwSt.

 

pdficon_small Wasserversorgungssatzung Untermarchtal vom 08.11.2011

 

Stand 2012

 

 


 

 

Abwasserentsorgung
Das Abwasser aus unserer Gemeinde wird in der Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Munderkingen in Rottenacker gereinigt. Bei der Berechnung der Abwassergebühr gilt der sog. Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch = Abwassermenge)

 

Die Abwassergebühr beträgt je cbm   1,50 €
Pro m2 versiegelte Fläche 0,30 €
ohne Klärgebühr je cbm 0,93 €

 

pdficon_small Abwassersatzung Untermarchtal vom 08.11.2011

 

Stand 2012  

 

 


 

 

Wasser- bzw. Abwasserversorgung - Erschließungsbeitrag

 

Die Gemeinde Untermarchtal erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche
1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen),
2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit
Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege).

 

pdficon_small Erschließungsbeitragssatzung Untermarchtal vom 08.11.2011

 

Stand 2012  

 

 


 

 

Friedhof - Bestattung
Auf dem Friedhof unserer Gemeinde neben der Dorfkirche St. Andreas sind folgende "Grabtypen" verfügbar: Einzelgrab, Wahlgrab für 2 Personen, Wahlgrab für 4 Personen, Urnengrab. Die persönliche Ruhezeit eines Verstorbenen beträgt 25 Jahre, die Nutzungsdauer bei Doppel- und Mehrfachgräber 30 Jahre (Verlängerung möglich). Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts für ein Wahlgrab für 2 bzw. 4 Personen beträgt 50.00 € pro Jahr.

 

Reihengrab/Einzelgrab 250,00 €
Wahlgrab für 2 Personen 420,00
Wahlgrab für 4 Personen 850,00 €
Urnengrab 150.00 €
Benutzungsgebühr Leichenhalle     75,00 €
Aussegnung 25,00 €

 

Stand 2012

 

 


 

 

Hundesteuer
Jeder Hundehalter ist verpflichtet zu Beginn der Hundehaltung seinen Hund bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Hunde ab einem Alter von 3 Monaten). Er erhält dann eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes befestigt wird.

 

Gebühr für den ersten gehaltenen Hund     36,00 €
für jeden weiteren Hund 72,00 €

 

Stand 2012

  

 


 


Realsteuerhebesätze

Grundsteuer A 320 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Gewerbesteuer     340 v.H.

 

Stand 2012