• Gemeinde Untermarchtal Panorama

Bootfahren auf der Donau

Regelungen zum Gemeingebrauch

Der Lauf der Donau, speziell auf der Strecke zwischen der Kreisgrenze bei Zwiefaltendorf bis zur östlichen Gemarkungsgrenze von Rottenacker, liegt in einer überaus reizvollen Landschaft, die durch die Artenvielfalt und Einzigartigkeit der Biotopsstrukturen auszeichnet. Als eines der bedeutendsten Erholungsgebiete des Landes Baden-Württemberg mit zahlreichen wetvollen Biotopen erhält das Donautal einen besonderen Stellenwert. Ein Teilabschnitt des Flusslaufes liegt zusätzlich im Naturschutzgebiet „Flusslandschaft Donauwiesen zwischen Zwiefaltendorf und Munderkingen“ und dem Vogelschutzgebiet „Täler der mittleren Flächenalb“.

Diese wunderschöne Flusslandschaft ist mit dem Boot aus einer ganz neuen, faszinierenden Sicht zu genießen. Auf Grund der regen Nutzung der Donau wurde zum Schutze der Natur eine „Rechtsverordnung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau“ ins Leben gerufen. Die Rechtsverordnung beinhaltet die Vorgabe, dass private Nutzer mit kleinen Booten in der Zeit vom 01. Juli bis 29. Februar ab 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf der Donau fahren dürfen. Dabei sind die Paragrafen 3 und 4 mit Regelungen zur Benutzung von Radiogeräten, Ein- und Ausstiegstellen und weiteren allgemeinen Vorgaben zu beachten.

Wir wünschen allen einen angenehmen Aufenthalt an und auf der Donau

Impressionen Bootfahren auf der Donau

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