Bootfahren auf der Donau - Regelungen zum Gemeingebrauch
Der Lauf der Donau, speziell auf der Strecke zwischen der Kreisgrenze bei Zwiefaltendorf bis zur östlichen Gemarkungsgrenze von Rottenacker, liegt in einer überaus reizvollen Landschaft, die durch die Artenvielfalt und Einzigartigkeit der Biotopsstrukturen auszeichnet. Als eines der bedeutendsten Erholungsgebiete des Landes Baden-Württemberg mit zahlreichen wetvollen Biotopen erhält das Donautal einen besonderen Stellenwert. Ein Teilabschnitt des Flusslaufes liegt zusätzlich im Naturschutzgebiet "Flusslandschaft Donauwiesen zwischen Zwiefaltendorf und Munderkingen" und dem Vogelschutzgebiet "Täler der mittleren Flächenalb".
Diese wunderschöne Flusslandschaft ist mit dem Boot aus einer ganz neuen, faszinierenden Sicht zu genießen. Auf Grund der regen Nutzung der Donau wurde zum Schutze der Natur eine "Rechtsverordnung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau" ins Leben gerufen.
Die Rechtsverordnung beinhaltet die Vorgabe, dass private Nutzer mit kleinen Booten in der Zeit vom 01. Juli bis 29. Februar ab 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf der Donau fahren dürfen. Dabei sind die Paragrafen 3 und 4 mit Regelungen zur Benutzung von Radiogeräten, Ein- und Ausstiegstellen und weiteren allgemeinen Vorgaben zu beachten.
Wir wünschen allen einen angenehmen Aufenthalt an und auf der Donau !
Würdigung der Rechtsverordnung
Veranstaltung "Donau und Tal für MENSCH und NATUR" zum Abschluß der Regelung zum Bootfahren auf der Donau (Bild und Text: Wolfgang Kurz)
Aktuelles vom Lauf für „Donau und Tal für MENSCH und NATUR“ am 20.08.2010 als Dankeschön für die Genehmigung des Bootfahrens auf der Donau bei einer Rast vor dem Info-Zentrum Untermarchtal. Heri Fischer überreicht Geschenke.
Donau und Tal - Veranstaltungsbröschüre
Donau und Tal - die Hintergründe
Bildergallerie zur Veranstaltung "Donau und Tal für MENSCH und NATUR"
Donau_und_Tal_1
Donau_und_Tal_2
Donau_und_Tal_3
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Bildergallerie zur Anlegestelle in Untermarchtal
1_Donaubruecke
2_Ein_Ausstieg_I
3_Ein_Ausstieg_II
4_Ein_Ausstieg_III
5_Auf Wiedersehen in Untermarchtal_I
6_Auf Wiedersehen in Untermarchtal_II


