Mehrzweckhalle
Mehrzweckhalle bleibt in den Sommerferien geschlossen.
Während den Sommerferien vom 31. Juli 2025 – 13. September 2025 bleibt die Mehrzweckhalle – wie in den übrigen Ferien auch – geschlossen. Um Beachtung wird gebeten.
Während den Sommerferien vom 31. Juli 2025 – 13. September 2025 bleibt die Mehrzweckhalle – wie in den übrigen Ferien auch – geschlossen. Um Beachtung wird gebeten.
Umleitungsstrecke Ortsdurchfahrt Untermarchtal vom 12. Mai 2025 bis 28. Mai 2025.
Vollsperrung im Baustellenbereich von Montag, 12. Mai bis voraussichtlich Mittwoch, 28. Mai 2025.
Ab Montag, 12. Mai 2025 lässt das Regierungspräsidium Tübingen auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern den schadhaften Fahrbahnbelag der B 311 ab der Ausfahrt B 311 / L 257 Untermarchtal bis zur Zweispurigen in der Steigung Richtung Munderkingen, ca. 200 Meter nach dem Kalkofenmuseum, erneuern. Die Maßnahme wird in einem Bauabschnitt durchgeführt. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die Fahrbahndeckenerneuerung bis Mittwoch, 28. Mai 2025 abgeschlossen. Während dieser Maßnahme ist die B 311 im Baustellenbereich voll gesperrt.
Durch die Belagsarbeiten werden die Spurrinnen, Verdrückungen, massiven Rissbildungen sowie die offenen Quer- und Längsfugen beseitigt. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und ist zur Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur erforderlich. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rund 530.000 Euro und werden vom Bund getragen.
Ausgedruckte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen, nur noch in digitaler Form durch zugelassene Fotografen erstellt. Ausweise, Pässe, die im laufenden Jahr ablaufen, können auch vor dem 01.05.2025 beantragt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Untermarchtal hat am 18.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Untermarchtal“, Gemeinde Untermarchtal, und den Vorentwurf zu den örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Untermarchtal“, Gemeinde Untermarchtal, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers, den Anteil aus erneuerbaren Energien er-zeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger, die ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der B 311 in den Gewannen Rübteile sowie innere und Äußere Ellenhaldenäcker.
Die Flächen sind im Eigentum Privater und werden von der ABO Energy GmbH & Co. KGaA als Vorhabensträger zur Umsetzung der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Vorhabenträger hat das Projekt in der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 vorgestellt. Das Vorhaben liegt nicht im nach dem EEG (Erneuerbares Energie Gesetz) definierten benachteiligten Gebiet. Es ist vorgesehen den Strom mittels PPA (Power Purchase Agreement) Vertrag direkt einen Abnehmer in der Umgebung zu liefern. Insgesamt könnten auf der Fläche ungefähr 29 Mio. kWh/a produziert werden. Damit könnten ca. 8.300 Haushalte/a (bei einer Annahme von 3.500 kWh/a/Haushalt) versorgt werden.
Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.
Die Flächen werden derzeit als Grünland- und Ackerflächen landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Der Gemeinderat entscheidet durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens diesen Interessenskonflikt zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien an dieser Stelle, gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft.
Hier finden Sie die PDF-Dokumente für den Solarpark Untermarchtal:
Aufstellungsbeschluss der 21. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der VG Munderkingen. PDF-Dokument (Link öffnet sich in neuem Tab.)
Auslegung des Vorentwurfs 19. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes Flächennutzungsplans der VG Munderkingen. PDF-Dokument (Link öffnet sich in neuem Tab.)
Aufstellungsbeschluss der 16. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der VG Munderkingen. PDF-Dokument (Link öffnet sich in neuem Tab.)