Das Finanzamt informiert
Wichtige Information zur Grundsteuer
Das Finanzamt weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet sind, Änderungen an ihrem Eigentum (z. B. bei Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen) eigenständig zu melden. Die entsprechende Anzeige muss bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.