Formular vorübergehenden Gaststättengewerbes
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG). Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig ausgefüllt bei der Gemeinde eingegangen sein.
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