Informationen zu den Änderungen (Aktualisiert - Dezember 2020)
Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung)
erneut geändert. Die Änderungen treten am 2. November 2020 in Kraft.
Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des
Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des
Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der
exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt
hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr
einer akuten Gefahrenlage erforderlich.