• Gemeinde Untermarchtal Panorama

Aktuelles

Kehrmaschine

Kehrmaschine am Mittwoch, 05.03.2025.
Nach dem Umzug fährt am Mittwoch, 05.03.2025 die Kehrmaschine durch Untermarchtal
(Umzugsstrecke). Wir bitten die Anwohner entlang des Umzugsweges die Gehwegabschnitte auf die Straße zu kehren. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Wir bitten um Beachtung

Vom 03.03. – 04.03.2025 ist das Sekretariat nicht besetzt.

Am 06.03.2025 ist das Rathaus von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr geschlossen. Bei dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: bm@gemeinde-untermarchtal.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Beachtung Wahlvorbereitung

Aufgrund von Wahlvorbereitungen ist es möglich, dass das Rathaus ab Montag, 10.02.2025 - 21.02.2025 hin und wieder kurzfristig geschlossen sein kann. Ein entsprechender Hinweis wird an der Eingangstür angebracht. Am Montag, dem 10.02.2025, ist wegen der Wahlvorbereitungen ganztägig geschlossen.

Wir bitten um Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung

Achtung - Wasserabstellung

Aufgrund einer Wartung am Druckminderer muss das Wasser am Dienstag, dem 11.02.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der kompletten Gemeinde abgestellt werden.

Bitte treffen Sie eventuelle Vorkehrungen. Wir bitten um Verständnis.

Wahlbekanntmachung

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Untermarchtal bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in der Bahnhofstr. 4, Untermarchtal eingerichtet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Anforderung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025. Mit diesem Amtsblatt werden die Wahlbenachrichtigungen (Wahlschein) für die oben genannte Wahl ausgetragen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen. Sobald die Stimmzettel vorliegen, wird der Versand der Briefwahlunterlagen umgehend an die von Ihnen im Wahlscheinantrag angegebene Adresse vorgenommen. Die Auslieferung erfolgt über unsere Amtsboten. Wer einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl wählen möchte, hat hierfür
verschiedene Möglichkeiten:

Die Ausstellung eines Wahlscheines kann schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Dafür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgesehen. Der Antrag muss vom Wahlbenachrichtigen selbst unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Für die Vollmacht kann ebenfalls die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bei verlorenen Wahlscheinen ist die Ausstellung von Ersatzwahlscheinen gemäß § 28 (10) BWO bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Wer die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch) beantragen möchte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.