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Aktuelles

Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 gilt das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Es dient als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. D. h. die Reform der Grundsteuer wird sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Bis dahin werden die Grundsteuerbescheide auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.

Warum eine Reform?

Die Grundsteuer basierte bisher auf den Einheitswerten. Diese wurden letztmals flächendeckend in einer Hauptfeststellung zum 01.01.1964 nach den Wertverhältnissen zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Während sich die Wertverhältnisse seither sehr unterschiedlich entwickelt haben, blieben die Einheitswerte unverändert. Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht deshalb die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer für verfassungswidrig und verpflichtete den Bundesgesetzgeber, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln. Für die Neuberechnung mussten die Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu ermittelter Werte erhoben werden.

Download Grundsteuerreform (PDF Dokument – Link öffnet sich in neuem Tab/Fenster).

Wir bitten um Beachtung

Beitrag aktualisiert - Freitag, 20. Dezember 2024.

Das Rathaus/Infozentrum ist über die Feiertage wie folgt geschlossen:
Vom 23.12.2024 bis 31.12.2024. In dringenden Fällen schreiben Sie uns eine E-Mail:
bm@gemeinde-untermarchtal.de
Ihre Gemeindeverwaltung

Mehrzweckhalle

Die Mehrzweckhalle ist während den kompletten Weihnachts-/Winterferien für den
Sportbetrieb geschlossen.

Amtsblattredaktion

Das erste Amtsblatt im Jahr 2025 erscheint am 10.01.2025, also in der 2.
Kalenderwoche und dann wie immer freitags in den geraden Wochen.

Bekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Untermarchtal gemäß § 46 Abs.3 EnWG

Die Gemeinde Untermarchtal, Landkreis Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, gibt hiermit bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stormverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Untermarchtal am 31.12.2028 endet.

Die Gemeinde Untermarchtal beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu allgemeiner Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen.

Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Untermarchtal, Bahnhofstr. 4, 89617 Untermachtal zu bekunden.

Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

Bernhard Ritzler – Bürgermeister

Mitteilungsblätter über den Jahreswechsel

Die Mitteilungsblätter im Dezember und über den Jahreswechsel erscheinen wie folgt:

  • KW 50 Freitag, 13.12.2024 Mitteilungsblatt
  • KW 51 Freitag, 20.12.2024 letztes Mitteilungsblatt in 2024
  • KW 01 Freitag, 03.01.2025 kein Mitteilungsblatt
  • KW 02 Freitag, 10.01.2025 erstes Mitteilungsblatt in 2025

Wir bitten um Beachtung! Ihre Gemeindeverwaltung